AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PIZZA & BAGUETTE GmbH, Mühlehen 2, A-4681 Rottenbach


1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der PIZZA & BAGUETTE GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen – insbesondere Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden – werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die PIZZA & BAGUETTE GmbH hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

2. ANGEBOT, BESTELLUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Angebote und Preisangaben sowie der Inhalt der von der PIZZA & BAGUETTE GmbH verwendeten Prospekte, Kataloge oder Preislisten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Die Preise der PIZZA & BAGUETTE GmbH gelten ab Werk. In den Preisen nicht enthalten sind die Versandkosten. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise und beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.

2.2. Die Darstellung der Produkte auf der Website www.pizza-baguette.at stellt kein rechtlich bindendes Angebot der PIZZA & BAGUETTE GmbH dar, sondern dient zur Abgabe eines Kaufangebotes. Der Kunde kann eine Bestellung über das Online-Warenkorbsystem abgeben.

2.3. Der Kunde unterbreitet mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot.

2.4. Die PIZZA & BAGUETTE GmbH kann das Angebot des Kunden binnen einer Woche nach Zugang des Angebots annehmen.

2.5. Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm

abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur

Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor.

Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung

 

3. RECHNUNGSPREIS

3.1. Die PIZZA & BAGUETTE GmbH fakturiert die Lieferungen und Leistungen mit dem Tage der (auch teilweisen) Lieferung bzw. wenn die Ware für den Kunden eingelagert oder für ihn auf Abruf bereitgehalten wird.

3.2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wurde in EURO frei Haus

inclusive Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei

Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig bzw. zu den auf der Rechnung angegebenen Zahlungskonditionen zu begleichen.

4.2. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

4.3. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

5. ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen (9,2 % über dem Basiszinssatz) zu zahlen.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, im Fall eines Zahlungsverzugs die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern die PIZZA & BAGUETTE GmbH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro Mahnung einen Betrag von EUR 15,00 netto sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 15,00 netto jeweils zu bezahlen.

5.3. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

5.4. Bei Zahlungsverzug ist die PIZZA & BAGUETTE GmbH berechtigt, noch nicht fällige Rechnungen fällig zu stellen, für die bereits angelaufenen Kosten Teilzahlungen zu verlangen, die Weiterarbeit an offenen Bestellungen von im Voraus zu leistenden Teilzahlungen sowie der Begleichung sämtlicher offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Überdies ist die PIZZA & BAGUETTE GmbH berechtigt, die noch nicht zugestellte Ware bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Anzahlungen, Teilzahlungen und Rechnungsbeträge zurückzuhalten.

 

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der PIZZA & BAGUETTE GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags und aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der PIZZA & BAGUETTE GmbH gegen den Kunden.

6.2. Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen der PIZZA & BAGUETTE GmbH aus dem Geschäftsverhältnis an die PIZZA & BAGUETTE GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf die PIZZA & BAGUETTE GmbH übergeht.

 

7. LIEFERZEIT, LIEFERVERZUG

7.1. Die Liefer- bzw. Produktionszeit hängt von der Art des Produkts und des Umfangs des Auftrags ab.

7.2. Die von der PIZZA & BAGUETTE GmbH angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine und enthalten nicht die Zusage eines Fixtermins. Fixtermine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren.

7.3. Bei Lieferverzug muss der Kunde eine – an dem jeweiligen Auftrag orientierte – angemessene Nachfrist von zumindest einer Woche setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde unter Setzung einer neuerlichen angemessenen Nachfrist von zumindest zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann jedoch bei Lieferverzug sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Fixgeschäft vorliegt oder die PIZZA & BAGUETTE GmbH die Leistung unberechtigt und endgültig verweigert bzw. nicht in der Lage ist, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen.

7.4. Im Fall höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.) – und zwar auch dann, wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – ist die PIZZA & BAGUETTE GmbH von der Verpflichtung zu Lieferung für die Dauer der Störung entbunden. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die PIZZA & BAGUETTE GmbH von der Leistungsverpflichtung frei. Dauert die Leistungsverzögerung länger als fünf Wochen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die der PIZZA & BAGUETTE GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung frei, so kann der Kunde daraus keine Schadenersatzansprüche ableiten.

Auf die genannten Umstände kann sich die PIZZA & BAGUETTE GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden davon unverzüglich benachrichtigt.

 

8. LIEFERUNG

8.1. Lieferungen erfolgen ab Betrieb der PIZZA & BAGUETTE GmbH auf Rechnung und Gefahr des Kunden, falls dies nicht anders vereinbart wurde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an die den Transport durchführende Person oder zu dem Zeitpunkt, in dem die Ware zwecks Versendung das Lager der PIZZA & BAGUETTE GmbH verlassen hat, auf den Kunden über. Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzug ist.

8.2. Bei Bestellungen kühl bzw. tiefkühlpflichtiger Ware hat der Kunde sicherzustellen, dass die Annahme der Ware gesichert ist, um eine unterbrechungsfreie Kühlkette zu gewährleisten. Die PIZZA & BAGUETTE GmbH stellt die Temperaturkette bis zum Lieferort sicher. Aufgetaute Tiefkühlprodukte dürfen nicht wieder tiefgekühlt werden. Für Schäden, Qualitätsminderungen und Folgeschäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung und Lagerung durch den Kunden entstehen, kann die PIZZA & BAGUETTE GmbH nicht haftbar gemacht werden.

 

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Der Kunde muss die gelieferte Ware auf Mängel untersuchen. Offene Mängel sind der PIZZA & BAGUETTE GmbH unverzüglich, bestimmt und schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge). Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe der Ware bei der PIZZA & BAGUETTE GmbH geltend gemacht werden.

 

9.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe der Ware, wobei für gebrauchte Ware die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen ist, es sei denn, eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Kunden zu beweisen. Das Regressrecht nach § 933b, zweiter Satz ABGB verjährt in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung durch die PIZZA & BAGUETTE GmbH.

 

9.3. Für fristgerecht und berechtigt gerügte Mängel ist die PIZZA & BAGUETTE GmbH nach eigener Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswerts, es sei denn, eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder die PIZZA & BAGUETTE GmbH oder einem Erfüllungsgehilfen der die PIZZA & BAGUETTE GmbH fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht für den Kunden ein Preisminderungs- und/oder Wandlungsrecht.

 

9.4. Die Haftung der PIZZA & BAGUETTE GmbH für Mangelfolgeschäden besteht nur dann, wenn die PIZZA & BAGUETTE GmbH oder einen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

10.1. Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes ist die Haftung der PIZZA & BAGUETTE GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie Haftungen aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung der PIZZA & BAGUETTE GmbH für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit die Haftung nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht – in jedem Fall ausgeschlossen.

10.2. Die PIZZA & BAGUETTE GmbH haftet nur für vertragstypische, voraussehbare Schäden. Überdies ist jede Haftung der PIZZA & BAGUETTE GmbH von vornherein mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

10.3. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Lieferung gerichtlich geltend zu machen.

10.4. Die Punkte 10.1. bis 10.3. gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse, d.h. auch dann, wenn kein Vertrag zustande kommt.

 

11. DATENSCHUTZ

11.1. Die PIZZA & BAGUETTE GmbH ist berechtigt, ihr vom Kunden anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch PIZZA & BAGUETTE GmbH sind in der Datenschutzerklärung (abrufbar unter www.pizza-baguette.at)

11.2. Darüber hinaus ist die PIZZA & BAGUETTE GmbH berechtigt, auf eigenen Werbeträgern (insbesondere auf ihrer Website www.pizza-baguette.at) auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit durch entsprechende Mitteilung an die PIZZA & BAGUETTE GmbH (z.B. Tel: +43 (0) 7732/3866-5; E-Mail: office@pizza-baguette.at) widerrufen.

 

12. BACKOFENVERLEIH

12.1 Die Mietgeräte werden von der PIZZA & BAGUETTE GmbH in unbeschädigtem, gereinigtem, und betriebsfähigen Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach Erhalt entsprechend zu kontrollieren und allfällig vorgefundene Mängel der PIZZA & BAGUETTE GmbH unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls der Mietgegenstand als vertragsgemäß geliefert bzw. übernommen gilt.

12.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Mietgeräte von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe kann nur zu den Geschäftszeiten der PIZZA & BAGUETTE GmbH erfolgen.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgeräte pfleglich zu behandeln und in unbeschädigtem, gereinigtem und betriebsfähigen Zustand zurückzugeben. Die Reinigung von verschmutzten Mietgeräten wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Fehlende, beschädigte oder defekte Mietgeräte werden nach Wahl der PIZZA & BAGUETTE GmbH zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis berechnet. Des Weiteren trägt der Kunde die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

12.4. Im Übrigen gelten für den Backofenverleih die Punkte 1. bis 11. und 13. dieser AGB sinngemäß.

 

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes.

13.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, das diesen AGB unterliegt, einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses, ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der PIZZA & BAGUETTE GmbH zuständig.

13.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

13.4. Erfüllungsort ist der Sitz der PIZZA & BAGUETTE GmbH.

13.5. Alle Auftragsvereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden müssen schriftlich bestätigt werden.

13.6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die gemäß Inhalt und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

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